Flugplatzordnung

Flugbetriebsordnung der Modellflieger Odenheim e.V.

  1. Platzhalter ist der Verein der Modellflieger Odenheim e.V.

2.      Die Betriebszeiten für Modelle mit Verbrennungsmotoren sind an Werktagen von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 10:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 20:00 Uhr, jeweils jedoch längstens bis Sonnenuntergang minus 1 Stunde.

3.      Jeder Modellflugsportler hat sich stets so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Er ist für den technisch einwandfreien Zustand seiner Anlage und seines Modells verantwortlich.

4.      Für den Betrieb von Flugmodellen >= 5 kg gilt die Aufstiegserlaubnis vom 16.12.1986 inkl. Karte.

5.      Vor Aufnahme des Flugbetriebes ist von den anwesenden Modellfliegern ein Vereinsmitglied als Beauftragter des Vereins / Flugleiter zu bestimmen und im Flugbuch einzutragen. Die Funktion / Aufgabe „des Beauftragten des Vereins“ /„Flugleiter“ kann jedes ordentliche, volljährige Mitglied übernehmen, welches mit den einschlägigen Vorschriften, der Aufstiegserlaubnis und den lokalen Gegebenheiten vertraut ist. Das Flugbuch ist bei Flugbetrieb von allen Piloten sorgfältig zu führen.

6.      Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als drei Flugmodellen wird der Beauftragte des Vereins zum Flugleiter.

7.      Der Flugleiter darf während seiner Tätigkeit selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen. Möchte der Flugleiter selbst aktiv am Fluggeschehen teilnehmen, so ist ein Ersatz-Flugleiter zu bestimmen.

8.      Der Flugleiter ist für den ordnungsgemäßen Flugbetrieb verantwortlich. Er hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

9.      Der Name des Flugleiters ist an der Tafel einzutragen. Bei Flugbetrieb mit Gastflieger trägt der Flugleiter als Erkennungszeichen die Warnweste mit der Aufschrift „Flugleiter“.

10.  Ist kein Flugleiter benannt oder erforderlich, muss jeder Pilot einen gültigen Kenntnisnachweis besitzen.

11.  Starts und Landungen sind von den jeweiligen Piloten deutlich anzuzeigen und dürfen nur erfolgen wenn die An- und Abflugsektoren frei von Personen und Fahrzeugen sind. Während des Fluges stehen die Piloten hinter der Markierung (Grasnarbe)

12.  Ein Schallpegel von max. 78dB(A), gemessen in einer Entfernung von 7m, ist für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor einzuhalten.

13.  Gastpiloten sind bei den Modellfliegern Odenheim willkommen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein gültiger Versicherungsnachweis vorliegt, der Gast in die lokalen Gegebenheiten, die Aufstiegserlaubnis und die Flugbetriebsordnung eingewiesen sowie die korrekte Eintragung des Gastes in das Flugbuch erfolgt ist.

14.  Ab einer Startmasse von >=0,25 kg sind alle Flugmodelle mit Name und Anschrift des Eigentümers  dauerhaft an sichtbarer Stelle zu kennzeichnen.

 

 

Gültig ab 01.01.2020                         M. Klein   1. Vorstand