Gastpilot

Gastpiloten

Gastpiloten sind bei uns jederzeit willkommen. Allerdings bitten wir zu beachten:

Die Gastfliegerregelung soll befreundeten Piloten und Vereinen ermöglichen, an unserem Flugbetrieb teilzunehmen. Des  weiteren möchten wir Interessierten die Chance geben, vor Vereinsbeitritt festzustellen, ob es ihnen bei uns gefällt.
Die Gastfliegerregelung hat nicht den Zweck, Nicht-Mitgliedern regelmäßig die Nutzung des Vereinsgeländes zu ermöglichen. Von Gastfliegern die regelmäßig zu uns zum fliegen kommen erwarten wir einen Vereinsbeitritt (Probemitgliedschaft).

  • Gastpiloten haben sich inkl. gültigen Versicherungsnachweis der Modell-Haftpflichtversicherung (DMFV/DAEC) beim Flugleiter oder einem Mitglied des Vereins anzumelden. Zusätzlich wird noch der  DMFV-/DAeC-Kenntnisnachweis (§21e LuftVO) benötigt. Ohne Versicherungsnachweis und Kenntnisnachweis ist kein Gastflug möglich !

  • Gastpiloten tragen sich ins Flugbuch als GAST (inkl. Anschrift) ein. Der Flugleiter oder ein Vereinsmitglied signiert (per Unterschrift) die Einweisung des Gastfliegers  im Flugbuch.

  • Es ist Gastfliegern untersagt ohne Flugleiter, oder ohne Anwesenheit eines Mitglieds des Vereins und Einweisung zu fliegen!

  • Gastflieger zahlen einen Unkostenbeitrag von Tag 5 Euro pro Tag. Ausgenommen sind Flugveranstaltungen, sowie Mitglieder befreundeter Modellflugvereine.

  • Die Anzahl der Flugtage als Gast sind begrenzt. Bei übermäßiger Nutzung der Gastpilotenregelung wird ein Vereinsbeitritt des Piloten erwartet.

  • Gastflieger dürfen alleine keinen Flugbetrieb aufnehmen! Nichteinhaltung kann zum Platzverbot sowie weiterer rechtlicher Konsequenzen führen!